Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 23.01.1996

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   OLG München, 12.10.1995 - 6 U 3460/95   

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OLG München, 12.10.1995 - 6 U 3460/95 (https://dejure.org/1995,7370)
OLG München, Entscheidung vom 12.10.1995 - 6 U 3460/95 (https://dejure.org/1995,7370)
OLG München, Entscheidung vom 12. Oktober 1995 - 6 U 3460/95 (https://dejure.org/1995,7370)
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    UWG §§ 1, 13 Abs. 2 Nr. 2; ZugabeVO § 1

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 1132
  • afp 1997, 801
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 23.01.1996 - 3 W 41/95   

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https://dejure.org/1996,11712
OLG Köln, 23.01.1996 - 3 W 41/95 (https://dejure.org/1996,11712)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.01.1996 - 3 W 41/95 (https://dejure.org/1996,11712)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Januar 1996 - 3 W 41/95 (https://dejure.org/1996,11712)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Köln, 20.07.2001 - 19 U 219/00

    Fristlose Kündigung eines Handelsvertretervertrages

    Gemäß § 12 Abs. 1 GKG i.V.m. § 3 ZPO ist einerseits auf den Provisionsausfall in dem Zeitraum zwischen dem Ausspruch der fristlosen Kündigung und dem Zeitpunkt der Vertragsbeendigung bei ordentlicher Kündigung abzustellen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 23.01.1996 - 3 W 41/95 -, OLGR 1996, 128 mwN; BGH, Beschluss vom 13.02.1986 - IX ZR 114/85 -, DRsp-ROM Nr. 1992/3912 = MDR 1986, 669; Zöller/Herget, 22. Aufl. 2001, § 3 ZPO Rn 16 "Handelsvertreter"), wobei wegen des Feststellungsantrages ein Abschlag von (jedenfalls) 20 % vom Wert der entsprechenden Leistungsklage gerechtfertigt ist (BGH, aaO; OLG München, Beschluss vom 08.01.1985 - 23 W 601/85 -, DRsp-ROM Nr. 1998/15539; ; OLG Stuttgart, Urteil vom 23.10.1996 - 3 U 4/96).
  • OLG Köln, 01.10.1999 - 19 U 14/99

    Schutz des VerbrKrG für GmbH-Gesellschafter

    Die die Anwendbarkeit des VerbrKrG verneinende Entscheidung des OLG Köln (OLGR 1996, 128), auf die die Klägerin sich beruft, liegt zeitlich vor der des BGH; die später ergangene Entscheidung des Hans. OLG Hamburg (OLGR 1998, 413) hält zwar ebenfalls den GmbH-Geschäftsführer als nicht zum durch das VerbrKrG geschützten Personenkreis gehörig, wenn er Alleingesellschafter ist; sie ist aber schon deshalb nicht vergleichbar, weil das weder der "Dritte" in dem vom BGH entschiedenen Fall war noch der Beklagte hier ist; im übrigen beschäftigen sich diese und weitere Entscheidungen (OLG Brandenburg OLGR 1998, 181) vordringlich mit der Frage, ob die Bürgschaft den Bestimmungen des VerbrKrG unterfällt, was verneint wird.
  • OLG Köln, 04.09.2002 - 19 U 14/99

    Schutz des VerbrKrG für GmbH-Gesellschafter

    Die die Anwendbarkeit des VerbrKrG verneinende Entscheidung des OLG Köln (OLGR 1996, 128), auf die die Klägerin sich beruft, liegt zeitlich vor der des BGH; die später ergangene Entscheidung des Hans. OLG Hamburg (OLGR 1998, 413) hält zwar ebenfalls den GmbH-Geschäftsführer als nicht zum durch das VerbrKrG geschützten Personenkreis gehörig, wenn er Alleingesellschafter ist; sie ist aber schon deshalb nicht vergleichbar, weil das weder der "Dritte" in dem vom BGH entschiedenen Fall war noch der Beklagte hier ist; im übrigen beschäftigen sich diese und weitere Entscheidungen (OLG Brandenburg OLGR 1998, 181) vordringlich mit der Frage, ob die Bürgschaft den Bestimmungen des VerbrKrG unterfällt, was verneint wird.
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